In der Biostatistik gilt: Ein Ergebnis ist nur dann relevant, wenn es klinisch signifikant ist – also spürbare Auswirkungen auf den Alltag hat. Doch selbst die stärksten Studien zu Kollagen erreichen diese Schwelle nicht. Ein Effekt, der nur im Mikrometerbereich der Hautdicke messbar ist, ändert nichts am Erscheinungsbild.
Dazu kommt: Kollagenpräparate enthalten selten nur Kollagen. Vitamine C, D, Zink, Kupfer und Biotin werden beigefügt, um rechtlich zulässige Aussagen zu ermöglichen. Dadurch entsteht ein juristisches Konstrukt: Das Produkt darf mit „Haut, Haare, Nägel“-Claims werben, obwohl diese sich ausschließlich auf die zugesetzten Mikronährstoffe beziehen, nicht auf das Kollagen selbst.